09.01.21
Änderung/Ergänzung: Die weiteren Einzelheiten zum Unterricht in der Schule (die Präsenzpflicht wurde aufgehoben - keine Notbetreuung) und im Distanzunterricht werden über die Klassenlehrkräfte noch an die Eltern bis Samstag Nachmittag mitgeteilt.
Für die Anmeldung Ihres Kindes zum Schulbesuch benötigen Sie das ausgefüllte Formular unten.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die Ihr Kind in die Schule gehen lassen, geben bitte das Formular "Angaben für Reiserückkehrer" ebenfalls ab.
Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht zurückgesendet.
Weihnachtsansprache des Kultusministers:
* Änderung zum 4. Elternbrief (Mitteilung des Schulamtes):
Im Falle einer Kindergartenschließung (aufgrund einer Covid-19-Erkrankung) wird für die Kinder des Kindergartens ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Somit können Geschwisterkinder weiterhin den Präsenzunterricht an der Schule besuchen.
Das Geschwisterkind geht nur im Falle einer COVID-Erkrankung die im eigenen Haushalt auftritt in den
Distanzunterricht.
Die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bleibt davon
unberührt.
Die Schulleitung kann beim Auftreten eines Covid-Falles die betreffende Klasse, bis eine Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt, vom Unterricht freistellen.
Durch eigenständige Tests bei Ärzten etc. kann die Dauer
der häuslichen Isolation für Kinder der betreffenden Klasse, für die ein Schulbetretungsverbot besteht, nicht verkürzt werden.