Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 12 Jahre alt sind, dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen nicht besuchen, solange Angehörige des gleichen Hausstandes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) unterliegen.